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Begriffe und Definitionen zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.

Definition: Wettbewerbsrecht (oft synonym mit Kartellrecht) bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die Wettbewerb zwischen Unternehmen schützen und fördern. Es verbietet u. a. Kartellabsprachen, Marktmissbrauch durch dominante Unternehmen und bestimmte Fusionen, die den Wettbewerb erheblich einschränken könnten. In Deutschland ist es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt, auf EU-Ebene durch die Artikel 101 und 102 AEUV sowie zunehmend durch spezielle digitale Regulierungen wie den Digital Markets Act (DMA).

Erklärung: Zentrale Ziele sind:

  • Verhinderung von Monopolen und Marktmachtmissbrauch

  • Förderung von Innovation, Vielfalt und fairen Marktbedingungen

  • Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vor unfairer Verdrängung

Im digitalen Raum gewinnt das Wettbewerbsrecht neue Dimensionen:

  • Plattformunternehmen (z. B. Google, Amazon, Apple, Meta) stehen wegen potenziellen Missbrauchs von Netzwerkeffekten, Selbstbevorzugung oder unfairer Datennutzung unter besonderer Beobachtung.

  • Algorithmen und KI können wettbewerbsverzerrend wirken – z. B. durch automatisierte Preisabsprachen oder marktbeherrschende Empfehlungssysteme.

  • Digitale Märkte werden zunehmend durch Spezialgesetze wie den Digital Markets Act (DMA) reguliert, der sog. „Gatekeeper“ einschränkt.

Praxisbeispiele:

  • Google wurde von der EU-Kommission mehrfach wegen Marktmissbrauchs im Zusammenhang mit Android und der Google-Suche zu Milliardenstrafen verurteilt.

  • Amazon wird kritisiert, eigene Produkte auf der Plattform zu bevorzugen und Daten von Drittanbietern zur Wettbewerbsanalyse zu nutzen.

  • Facebook (Meta) wurde von deutschen Behörden wegen der Verknüpfung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste hinweg eingeschränkt.

  • Fusionen wie die von Microsoft und Activision Blizzard müssen kartellrechtlich geprüft und genehmigt werden.

Für wen relevant?
Wettbewerbsrecht ist besonders relevant für Unternehmensjurist:innen, Compliance-Beauftragte, Plattformbetreiber, Startups, Onlinehändler, Wirtschaftsprüfer:innen, Tech-Unternehmen, Marktwächter – und für alle, die im digitalen Marktumfeld agieren.

Alle Begriffe zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.