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Begriffe und Definitionen zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Definition: AGB sind vorgefertigte, standartisierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (z. B. ein Unternehmen) der anderen (z. B. Kund:innen oder Geschäftspartner:innen) bei Vertragsabschluss einseitig stellt. Sie regeln typische Inhalte wie Zahlungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung, Kündigung oder Gerichtsstand – ergänzend zum individuellen Vertrag.

Erklärung: AGB unterliegen in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben nach §§ 305–310 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei gilt insbesondere:

  • AGB müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden (z. B. durch aktives Akzeptieren beim Checkout).

  • Sie dürfen Verbraucher:innen nicht unangemessen benachteiligen.

  • Überraschende Klauseln oder unklare Formulierungen können unwirksam sein.

  • Im B2B-Bereich gelten AGB etwas großzügiger, aber auch hier sind Transparenz und Fairness geboten.

Besonderheiten in der Digitalwirtschaft:
Digitale Geschäftsmodelle bringen spezifische Anforderungen mit sich:

  • Nutzungsbedingungen für Plattformen und Apps müssen oft Fragen wie Verhaltensregeln, Accountlöschung oder Plattformhaftung regeln.

  • Software-Lizenzen und SaaS-AGBs beinhalten typischerweise Regelungen zu Verfügbarkeit (Service Level Agreements), Datenverarbeitung, Updates und Support.

  • Online-Shops müssen gesetzliche Pflichtinformationen integrieren (z. B. Widerrufsrecht, Gewährleistung, Versandbedingungen, Datenschutzerklärung).

  • AGB für internationale Dienste (z. B. Cloud-Plattformen) sollten mehrsprachig und DSGVO-konform gestaltet sein.

  • Plattformbetreiber (z. B. Marktplätze, soziale Netzwerke) unterliegen der Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO), die u. a. Transparenzvorgaben für Rankings, Zugangssperren und Vertragsänderungen enthält.

Praxisbeispiele:

  • Spotify, Netflix oder Adobe nutzen AGB, um die Nutzungsrechte für digitale Inhalte (z. B. Streaming oder Software) klar zu regeln.

  • Amazon Marketplace muss Händler:innen transparent über Vertragsänderungen, Bewertungen und Sperrgründe informieren (P2B-Verordnung).

  • Startups im SaaS-Bereich regeln mit AGB Datenschutz, SLA-Verfügbarkeit, Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen.

  • App-Anbieter legen in AGB fest, wie mit Nutzerverhalten, In-App-Käufen oder Supportanfragen umgegangen wird.

Für wen relevant?
AGB sind besonders relevant für Gründer:innen, E-Commerce-Anbieter, SaaS-Unternehmen, Plattformbetreiber, App-Entwickler:innen, Agenturen, Online-Dienstleister und Rechtsabteilungen. Sie bilden die rechtliche Grundlage vieler digitaler Kundenbeziehungen – national wie international.

Alle Begriffe zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.