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Begriffe und Definitionen zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Elektronische Signatur

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

Definition: Eine elektronische Signatur ist eine digitale Methode, um die Echtheit und Integrität elektronischer Dokumente oder Daten sicherzustellen. Sie bestätigt die Identität der unterzeichnenden Person und kann – je nach Sicherheitsniveau – dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift entfalten.

Die rechtlichen Grundlagen in der EU sind in der eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) geregelt.

Erklärung: Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Arten elektronischer Signaturen:

  1. Einfache elektronische Signatur (EES):
    Z. B. getippter Name, Scan der Unterschrift oder Klick auf „Ich stimme zu“ – geringe Sicherheit, aber häufig ausreichend für interne Prozesse.

  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES):
    Eindeutig dem/der Unterzeichnenden zuordenbar, mit Authentifizierung und Schutz gegen nachträgliche Änderungen (z. B. via Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zertifikate).

  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES):
    Höchste Sicherheitsstufe, gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Erfordert eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit und einen Vertrauensdienstanbieter (z. B. D-Trust, A-Trust, Swisscom).

Einsatzbereiche (digitaler Kontext):

  • Vertragsabschlüsse (z. B. Miet-, Kauf-, Arbeitsverträge)

  • Behördliche Verfahren (z. B. Steuererklärungen, E-Government)

  • Genehmigungsprozesse in Unternehmen (z. B. Freigaben, Audit-Trails)

  • Identitätsnachweis & digitale Geschäftsabschlüsse im E-Commerce und SaaS

Praxisbeispiele:

  • DocuSign, Adobe Sign, SIGNIUS oder FP Sign bieten rechtskonforme elektronische Signaturen nach eIDAS-Standard.

  • Versicherungen ermöglichen online den Abschluss von Verträgen inklusive QES.

  • Personalabteilungen unterzeichnen Arbeitsverträge digital mit FES oder QES.

  • Startups und KMU beschleunigen Vertragsprozesse und sparen Kosten durch digitale Signatur-Workflows.

Für wen relevant?
Elektronische Signaturen sind besonders wichtig für Rechtsabteilungen, Personal- und Finanzverantwortliche, E-Commerce-Anbieter, SaaS-Plattformen, Behörden, Gründer:innen sowie alle Unternehmen, die rechtssichere Prozesse digitalisieren möchten.

Alle Begriffe zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.