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Begriffe und Definitionen zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

Definition: Die DSGVO (engl. GDPR – General Data Protection Regulation) ist eine europäische Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie stärkt die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten.

Erklärung: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen verarbeiten – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht.

Zentrale Grundsätze der DSGVO:

  • Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung

  • Datenminimierung und Speicherbegrenzung

  • Integrität und Vertraulichkeit

  • Rechenschaftspflicht

Wichtige Betroffenenrechte:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

  • Recht auf Berichtigung und Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

  • Recht auf Datenübertragbarkeit

  • Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen und Profiling

Pflichten für Unternehmen:

  • Einholung von Einwilligungen

  • Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

  • Meldung von Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden

  • Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (unter bestimmten Bedingungen)

  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen

Praxisbeispiele:

  • E-Commerce-Plattformen müssen bei der Registrierung oder dem Newsletter-Versand klare, dokumentierte Einwilligungen einholen (Double Opt-in).

  • Unternehmen wie Meta oder Google wurden wegen DSGVO-Verstößen zu hohen Bußgeldern verurteilt – etwa wegen intransparenter Datennutzung oder unzureichender Einwilligung.

  • Kliniken, Schulen oder öffentliche Verwaltungen müssen Zugriff auf personenbezogene Daten technisch absichern und dokumentieren.

  • Startups und App-Entwickler:innen müssen von Beginn an datenschutzkonforme Prozesse einbauen (Privacy by Design).

Für wen relevant?
Die DSGVO ist relevant für Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Rechtsabteilungen, Marketing- und HR-Teams, Geschäftsführungen, App-Entwickler:innen und grundsätzlich alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – egal ob Konzern, KMU, Verein oder öffentliche Stelle.

Alle Begriffe zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.