Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.
Definition: Die DSGVO (engl. GDPR – General Data Protection Regulation) ist eine europäische Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie stärkt die Rechte natürlicher Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten.
Erklärung: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen verarbeiten – unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht.
Zentrale Grundsätze der DSGVO:
Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung
Datenminimierung und Speicherbegrenzung
Integrität und Vertraulichkeit
Rechenschaftspflicht
Wichtige Betroffenenrechte:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung und Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Recht auf Datenübertragbarkeit
Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen und Profiling
Pflichten für Unternehmen:
Einholung von Einwilligungen
Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
Meldung von Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (unter bestimmten Bedingungen)
Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
Praxisbeispiele:
E-Commerce-Plattformen müssen bei der Registrierung oder dem Newsletter-Versand klare, dokumentierte Einwilligungen einholen (Double Opt-in).
Unternehmen wie Meta oder Google wurden wegen DSGVO-Verstößen zu hohen Bußgeldern verurteilt – etwa wegen intransparenter Datennutzung oder unzureichender Einwilligung.
Kliniken, Schulen oder öffentliche Verwaltungen müssen Zugriff auf personenbezogene Daten technisch absichern und dokumentieren.
Startups und App-Entwickler:innen müssen von Beginn an datenschutzkonforme Prozesse einbauen (Privacy by Design).
Für wen relevant?
Die DSGVO ist relevant für Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Rechtsabteilungen, Marketing- und HR-Teams, Geschäftsführungen, App-Entwickler:innen und grundsätzlich alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – egal ob Konzern, KMU, Verein oder öffentliche Stelle.