Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Begriffe und Definitionen zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Urheberrecht

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Definition: Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen in Bereichen wie Literatur, Kunst, Musik, Film, Fotografie, Software oder Design. Es gewährt den Urheber:innen das ausschließliche Recht, über die Nutzung und Verwertung ihres Werks zu bestimmen – z. B. durch Veröffentlichung, Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe.

Erklärung: In Deutschland ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Es entsteht automatisch mit der Schaffung des Werks, ohne dass eine Registrierung notwendig ist. Der oder die Urheber:in hat Anspruch auf:

  • Anerkennung der Urheberschaft (Namensnennung)

  • Verwertungserlöse (z. B. durch Lizenzen)

  • Schutz vor Entstellung des Werks

  • Moralische Rechte, die unveräußerlich sind

Wichtig im digitalen Kontext:

  • Texte, Bilder, Videos, Websites, Software, KI-generierte Inhalte können dem Urheberrecht unterliegen.

  • Plattformbetreiber (z. B. YouTube, TikTok, GitHub) müssen Mechanismen zur Rechtewahrung und -durchsetzung bereitstellen (z. B. Uploadfilter, DMCA-Verfahren).

  • Creative Commons-Lizenzen bieten flexible Möglichkeiten, wie Urheber:innen ihre Werke zur Nutzung freigeben können.

Praxisbeispiele:

  • Fotograf:innen können gegen unlizenzierte Nutzung ihrer Bilder auf Websites oder Social Media rechtlich vorgehen.

  • Softwareentwickler:innen entscheiden, ob sie ihren Code unter einer freien Lizenz (z. B. MIT, GPL) oder proprietär veröffentlichen.

  • Verlage und Plattformen müssen sicherstellen, dass verwendete Inhalte rechtmäßig lizenziert sind (z. B. bei journalistischen Artikeln, Musik oder Videos).

  • KI-Anbieter stehen vor der Herausforderung, urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten und generierte Inhalte rechtskonform zu nutzen.

Für wen relevant?
Das Urheberrecht betrifft Content Creator, Künstler:innen, Designer:innen, Autor:innen, Softwareentwickler:innen, Plattformbetreiber, Lehrende, Unternehmen, Agenturen, Medienhäuser – und grundsätzlich jede Person oder Organisation, die kreative oder digitale Inhalte nutzt oder verbreitet.

Alle Begriffe zum Thema Digitalrecht, Onlinerecht, Internetrecht

Ob Online-Shop, Software-as-a-Service (SaaS), App oder Plattform – digitale Geschäftsmodelle basieren häufig auf standardisierten Vertragsbedingungen. Diese werden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert, um Rechtsklarheit und Effizienz im Massengeschäft zu schaffen. Gleichzeitig stellen AGB ein wichtiges rechtliches Steuerungsinstrument dar.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Herzstück des Datenschutzrechts. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und geschützt werden müssen – und hat den Standard für digitale Datenverarbeitung nachhaltig verändert.

In der digitalisierten Wirtschaft werden Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen zunehmend elektronisch abgeschlossen – schnell, papierlos und ortsunabhängig. Damit solche Prozesse rechtsverbindlich und fälschungssicher sind, bedarf es der elektronischen Signatur als digitalem Pendant zur handschriftlichen Unterschrift.

In der digitalen Welt ist es einfacher denn je, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu kopieren – vom Bild über Software bis hin zu KI-generierten Texten. Um geistiges Eigentum zu schützen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern, spielt das Urheberrecht eine zentrale Rolle.

Das Wettbewerbsrecht sichert die Funktionsfähigkeit von Märkten – auch im digitalen Zeitalter. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch Machtmissbrauch, Absprachen oder unfaire Praktiken den freien Wettbewerb verzerren. Gerade in der Plattformökonomie mit marktbeherrschenden Akteuren ist das digitale Wettbewerbsrecht aktueller denn je.